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Willkommen bei der Familie Dornhoff in Portugal

Zimtrinde Casiae gemahlen / Canela casiae em pó

SKU: 66142
€3,95
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Abpackung

gemahlene Zimtrinde Casia bringt intensiven, warmen Geschmack in Ihre Küche – perfekt für süße Suppen, Soßen, Kompotte, Marmeladen, Gebäck, Bratäpfel, Eis und viele andere Desserts. Der aromatische Zimt eignet sich hervorragend für heiße Süßspeisen und sorgt für das besondere Etwas in Ihren Kreationen.

Doch auch in der herzhaften Küche zeigt Zimtrinde Casia ihre Vielseitigkeit: Sie passt hervorragend zu Wildschweinbraten, Rotkohl, Currygerichten, süß-sauer eingelegten Früchten und Chutneys. Besonders in heißen alkoholischen Getränken, wie Punsch, entfaltet der Zimt sein rundes Aroma – und ist auch eine beliebte Zutat im Kaffee.

Und nicht zu vergessen: Zimtrinde Casia verleiht dem berühmten Pastel de Nata, dem traditionellen portugiesischen Puddingtörtchen, eine unwiderstehliche Würze.

Lateinisch: Cinnamomi cassiae Cort. Bio pulv.  
Botanisch: Cinnamomum


  • Herkunft
    Indonesien, kontrollierte Qualität.
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    Glas mit Schraubdeckel, Zip-Beutel.
    Transportverpackung:
    ZIP-Beutel
    Wiederverschließbarer, durch Kraftpapier licht-geschützter, Standbodenbeutel mit Zip-Verschluss und runder Bodenfalte, Aromaschutzversiegelt.
    Material: Kraftpapier50 / AL7 / CPP60
    speziell für Lebensmittel.
    Wenn Sie die oben angebrachte Siegelnaht (ca. 1 cm von der oberen Kante) mit der Schere abschneiden, lässt sich der Beutel durch seinen ZIP-Verschluss im täglichen Gebrauch wieder gut verschließen. Die Ware wird gut vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Licht geschützt. Durch die runde Bodenfalte steht der Beutel.
    Mindesthaltbarkeit: gem. dem auf der Verpackung angegebenem Datum für eine original verpackte, nicht geöffnete Verpackungseinheit.
    Geöffnete Verpackungen bitte zügig verbrauchen.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.