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Pfeffer Szechuan, ganz / Pimenta-de-sichuan inteira

SKU: 66638
€4,95
Grundpreis€99,00 / kg
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Abpackung

Szechuanpfeffer ist kein echter Pfeffer, sondern eine besondere Gewürzpflanze mit einem einzigartigen prickelnden, leicht scharfen Geschmack und einem feinen Zitronenaroma. Besonders beliebt in der chinesischen und asiatischen Küche, verleiht er Gerichten eine aufregende Würze.

Perfekt für:

Fisch, Schweinefleisch, Hähnchen & Ente
Suppen, Reis- & Nudelgerichte
Würzmischungen & Marinaden

Tipp für maximales Aroma:

Die ganzen Pfefferkörner ohne Fett in einer Pfanne anrösten, bevor sie gemahlen oder gemörsert werden – so entfaltet sich ihr volles Aroma!

Ein Muss für Liebhaber der asiatischen Küche & aromatischer Schärfe!

Lateinisch: Zanthoxylum piper. tot.
Botanisch: Zanthoxylum piperitum


  • Herkunft
    Tibet
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    Transportverpackung:
    Papier-Blockbeutel. 2 lagig für Festigkeit,
    Fett- und Aromaschutz.
    2 Lagen: außen Papier, innen Cellophan.
  • Tipp
    Rezept: Mozzarella mit marinierten Erdbeeren und Szechuanpfeffer:
    1 unbehandelte Orange
    1 unbehandelte Zitrone
    4 EL Rohrzucker
    60 ml Portwein
    Zitronenmelisse
    300 g Mozzarella
    500 g Erdbeeren
    Szechuanpfeffer nach Geschmack
    Zubereitung:
    Orangenschale mit einem Zestenreißer abziehen und fein hacken. Zitrone und Orange auspressen.
    Zucker in einer Pfanne karamellisieren und mit dem Fruchtsaft und dem Portwein ablöschen.
    Zitronenmelisse hacken, Erdbeeren waschen und in Scheiben schneiden. Mozzarella in dünne Scheiben schneiden.
    Mozzarella und Erdbeeren auf einem Teller anrichten.
    Die Zuckermarinade darauf verteilen.
    Dann die Orangenschale, Zitronenmelisse und gemahlenen Szechuanpfeffer darüber streuen.
    Eine fruchtig-leichte Nachspeise.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.