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Pfeffer schwarz gemahlen / Pimenta preta em pó, 100g

SKU: 66136
€3,95
inkl. MwSt. Versandkosten werden beim Checkout berechnet

Lateinisch: Piper nigrum Fruct. Bio pulv. 
Botanisch: Piper nigrum L.

Fein gemahlen, mit angenehmer Schärfe und viel Aroma. Schwarzer Pfeffer besteht aus Pfefferfrüchten, die knapp vor der Reife geerntet und bei mäßiger Temperatur getrocknet werden. Der schwarze Pfeffer enthält ein ätherisches Öl welches Piperin, Monoterpenen, Phellandren, Sabinen, Citral und Chavicin enthält. Das Piperin ist für den scharfen Geschmack des schwarzen Pfeffers verantwortlich.
Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Gerichte, die gesalzen werden, auch mit schwarzem Pfeffer verfeinert werden können.
🌍 Herkunft

Indien, kontrollierte Qualität.

⌛ Mindest haltbar bis:

🚚 Zustellung

Auslieferung ab dem 20.12.2023 +/ - 1-2 Werktage für Deutschland.

Auslieferung zum angezeigtem Lieferdatum für benachbarte EU Länder in der Zustellung; in der Regel + 1- 6 Werktage.

🧊 Lagerung:
Kühl, trocken und dunkel.
📦 Verpackung:

Transportverpackung:
ZIP-Beutel
Wiederverschließbarer, durch Kraftpapier licht-geschützter, Standbodenbeutel mit Zip-Verschluss und runder Bodenfalte, Aromaschutzversiegelt.
Material: Kraftpapier50 / AL7 / CPP60
speziell für Lebensmittel.
Wenn Sie die oben angebrachte Siegelnaht (ca. 1 cm von der oberen Kante) mit der Schere abschneiden, lässt sich der Beutel durch seinen ZIP-Verschluss im täglichen Gebrauch wieder gut verschließen. Die Ware wird gut vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Licht geschützt. Durch die runde Bodenfalte steht der Beutel.
Mindesthaltbarkeit: gem. dem auf der Verpackung angegebenem Datum für eine original verpackte, nicht geöffnete Verpackungseinheit.
Geöffnete Verpackungen bitte zügig verbrauchen.

ℹ️ Allgemeine Hinweise

Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.