Die Zustellung erfolgt voraussichtlich ab dem 10.09.2025

Willkommen bei der Familie Dornhoff in Portugal

Thymian gerebelt / Tomilho seco, 100g

SKU: 66605
€2,75
Grundpreis€27,50 / kg
Inklusive Steuern. Versand und Rabatte werden beim Checkout berechnet.



Dieser gerebelter Thymian verleiht Ihren Gerichten eine angenehm würzige, erdig-rauchige Note. Er gehört zu den Klassikern der mediterranen Küche und passt hervorragend zu Pilzgerichten, Wild, Fleisch, Fisch, Eintöpfen sowie Gemüse- und Tomatengerichten.

Anwendung und Zubereitung:
Getrockneter Thymian entfaltet sein volles Aroma besonders gut beim Mitkochen. Geben Sie ihn am besten schon frühzeitig in Saucen, Schmorgerichte oder Suppen, damit sich die ätherischen Öle optimal lösen. Thymian ist sehr hitzebeständig und eignet sich daher auch ideal für lange Garzeiten. Für ein intensiveres Aroma beim Nachwürzen können Sie die Blätter einfach zwischen den Fingern zerreiben.

Geschmack und Aroma:
Thymian gerebelt zeichnet sich durch seinen intensiven, würzigen Geschmack mit erdigen und leicht rauchigen Noten aus. Er sorgt für ein unverwechselbares Aroma, das viele mediterrane und herzhafte Gerichte perfekt abrundet.

Entdecken Sie die Vielseitigkeit von gerebeltem Thymian und bringen Sie mediterranes Flair in Ihre Küche!


Lateinisch: Thymii vulg. Hb. Bio gerebelt
Botanisch: Thymus vulgaris Linne


  • Herkunft
    Ägypten, kontrollierte Qualität.
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    Transportverpackung:
    Papier-Blockbeutel. 2 lagig für Festigkeit,
    Fett- und Aromaschutz.
    2 Lagen: außen Papier, innen Cellophan.
  • Tipp
    Rezept für Thymianhonig:
    50 ml Wasser mit 2 ½ TL getrocknetem Thymian zum Kochen bringen. 15 Minuten köcheln lassen. Auf Trinktemperatur abkühlen lassen und dann 50 g guten Honig einrühren. In ein Marmeladenglas abfüllen, verschließen und dunkel stellen.
    3 mal täglich einen EL einnehmen.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.

Customer Reviews

Be the first to write a review
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)