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Rote Bete Pulver / Pó de beterraba

SKU: 6511-250
€6,95 €7,95
Grundpreis€27,80 / kg
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Abpackung

Lateinisch: Beta vulg. Bio pulv.  
Botanisch: Beta vulgaris L.

Rote Bete Pulver wird schonend, unter 40 °C, ohne Trägerstoffe und ohne Zusätze in einem speziellen Trockenverfahren aus dem Saft erntefrischer roter Bete aus kontrolliertem Anbau gewonnen. 
Die Rote Bete enthält Flavonoide und die Vitamine A, C, B und Folsäure. Die Mineralstoffe Jod, Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Phosphor und großen Mengen an Eisen. Sehr bekannt ist rote Beete durch den Inhaltsstoff Betain. 
Rote-Bete-Pulver ist besonders gut in Kombination mit Zitrus-Getränken wie Orangen-, Zitronen- oder Grapefruitsaft. 

In der Küche einfach und vielseitig zu verwenden:
Rote-Bete-Pulver hat eine sehr starke färbende Eigenschaft und im Geschmack herrlich nach Rote Beete und schön süß. Es wird gerne verwendet um Speisen wie Teigwaren, Pasta, Reis, Spätzle, Gebäck oder Speiseeis einzufärben und mit gesunden Nährstoffen anzureichern. 
Empfohlen wird 1 TL Pulver für 1 Kg Grundmasse.


  • Herkunft
    Portugal, kontrollierte Qualität.
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    Transportverpackung:
    ZIP-Beutel
    Wiederverschließbarer, durch Kraftpapier licht-geschützter, Standbodenbeutel mit Zip-Verschluss und runder Bodenfalte, Aromaschutzversiegelt.
    Material: Kraftpapier50 / AL7 / CPP60
    speziell für Lebensmittel.
    Wenn Sie die oben angebrachte Siegelnaht (ca. 1 cm von der oberen Kante) mit der Schere abschneiden, lässt sich der Beutel durch seinen ZIP-Verschluss im täglichen Gebrauch wieder gut verschließen. Die Ware wird gut vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Licht geschützt. Durch die runde Bodenfalte steht der Beutel.
    Mindesthaltbarkeit: gem. dem auf der Verpackung angegebenem Datum für eine original verpackte, nicht geöffnete Verpackungseinheit.
    Geöffnete Verpackungen bitte zügig verbrauchen.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.