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Zimtrinde gemahlen Burmannii / Canela moída Cinnamomum burmannii

SKU: 66143
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Abpackung

Diese gemahlene Zimtrinde aus Cinnamomum burmannii, auch als Cassia Vera bekannt, begeistert mit ihrem warmen, intensiv aromatischen Geschmack und der typischen süß-würzigen Note. Dieser Zimt zeichnet sich durch sein kräftiges Aroma und seine angenehme Süße aus – ideal für Gebäck, Desserts, Heißgetränke sowie für herzhafte Gerichte der orientalischen und asiatischen Küche.

Unterschied zu Cassia und Ceylon Zimt:
Cassia Zimt: kräftig, scharf und aromatisch. C. burmannii ist ähnlich, jedoch etwas milder und runder im Geschmack.
Ceylon Zimt: feiner, leichter und komplexer im Aroma, mit deutlich weniger Schärfe und einem eleganteren Geschmacksprofil.

Kurz gesagt: Diese Zimtrinde gemahlen ist eine mildere Cassia-Alternative und kräftiger als Ceylon.

Cinnamomum burmannii bietet damit die perfekte Balance zwischen intensiver Würze und harmonischer Süße – ein vielseitiges Gewürz für alle, die kräftigen, klassischen Zimt lieben.


  • Herkunft
    Indonesien, kontrollierte Qualität.
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    ZIP-Beutel
    Wiederverschließbarer, durch Kraftpapier licht-geschützter, Standbodenbeutel mit Zip-Verschluss und runder Bodenfalte, Aromaschutzversiegelt.
    Material: Kraftpapier50 / AL7 / CPP60
    speziell für Lebensmittel.
    Wenn Sie die oben angebrachte Siegelnaht (ca. 1 cm von der oberen Kante) mit der Schere abschneiden, lässt sich der Beutel durch seinen ZIP-Verschluss im täglichen Gebrauch wieder gut verschließen. Die Ware wird gut vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Licht geschützt. Durch die runde Bodenfalte steht der Beutel.
    Mindesthaltbarkeit: gem. dem auf der Verpackung angegebenem Datum für eine original verpackte, nicht geöffnete Verpackungseinheit.
    Geöffnete Verpackungen bitte zügig verbrauchen.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.