Willkommen bei der Familie Dornhoff in Portugal

Die Zustellung erfolgt voraussichtlich ab dem 27.11.2024

Bockshornkleesamen ganz / Sementes de feno-grego inteiros, 100g

SKU: 66673
€2,75
Grundpreis€27,50 / kg
Inklusive Steuern. Versand und Rabatte werden beim Checkout berechnet.


Lateinisch: Foenugraeci Sem. tot.
Botanisch: Trigonella foenum-graecum L.

Bockshornklee ist sehr würzig, aromatisch und leicht bitter im Geschmack. Es kann daher hervorragend in der Küche verwendet werden. Der Geschmack erinnert an Liebstöckel. Er ist oft Bestandteil von Würzmischungen.
Man kann ihn gut als Brot- oder Suppengewürz sowie zum Würzen von Salaten verwenden.
Die ganzen Samen würzen Lamm-, Rinds- und Schweinebraten und werden auch zum Bestreuen von Brot oder Kleingebäck eingesetzt.


  • Herkunft
    Indien.
  • Mindest haltbar bis
  • Verpackung
    Transportverpackung:
    Papier-Blockbeutel. 2 lagig für Festigkeit,
    Fett- und Aromaschutz.
    2 Lagen: außen Papier, innen Cellophan.
  • Tipp
    Rezept: Körnerbrot mit Bockshornkleesamen:
    ½ Würfel Hefe
    320ml Wasser
    300g Weizenmehl
    100g Roggenmehl
    50 g Haferflocken
    50g Weizenkleie
    1 EL Sonnenblumenkerne
    1 EL Sesam
    1 EL Leinsaat
    2 gehäufte TL Bockshornklee
    1 TL Meersalz
    1 TL Honig

    Hefe in warmen Wasser auflösen, die Hälfte des Mehls dazugeben, gut durchkneten.
    1 Stunde an einem warmen Ort stehenlassen, dann das restliche Mehl mit den anderen Zutaten vermischen und mit dem Hefeteig verkneten. Alles nochmals etwa eine Stunde gehen lassen, zu einem Brotlaib formen, auf ein mit Backpapier ausgelegtes Blech legen.
    Noch einmal etwas aufgehen lassen und dann im vorgeheizten Backofen bei ca. 200°C etwa eine Stunde backen.
    10 Minuten vor Ende der Backzeit mit kaltem Wasser bepinseln.
  • Allgemine Hinweise
    Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

    Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.